Häufig gestellte Fragen

1. Kostet die Mediation für mich etwas und wie lange dauert sie normalerweise?
Die Mediatoren bei KoKo arbeiten ehrenamtlich, wir bitten aber um eine Spende auf das Konto von KoKo e.V. Ob und wie viel Sie spenden möchten, bestimmen Sie selbst. Da es bei Mediationen um begrenzte Konflikte geht (anders als bei Therapie oder anderen Verfahren) gehen wir davon aus, dass viele Konflikte in ein bis drei gemeinsamen Besprechungen bearbeitet werden können. Meistens dauert ein Termin dann eineinhalb Stunden. Wenn viele Personen beteiligt sind, kann der Termin auch länger dauern, schließlich sollen alle auch zu Wort kommen können. KoKo bietet maximal fünf Sitzungen ehrenamtlich an. Wenn Sie darüber hinaus mit Ihrem Mediator oder Ihrer Mediatorin arbeiten wollen, können Sie diese fragen, ob sie das tun würden - in den meisten Fällen wird dann ein Honorar verlangt.
2. Kann ich eine Spendenquittung bekommen?
Ja, wenn Sie uns Ihren Namen und Anschrift zukommen lassen. KoKo e.V. ist als gemeinnützig anerkannt.
3. Wer nimmt denn alles an der Mediation teil?
Zunächst die unmittelbaren Konfliktparteien und die Mediatoren. Manchmal stellt sich aber heraus, dass der Konflikt nur gelöst werden kann, wenn weitere Personen dazu kommen. Dann müssen aber alle vorher zustimmen.
4. Kann ich meinen Streitgegner zwingen, eine Mediation zu machen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig – das gilt für alle Seiten. KoKo kann Sie aber dabei unterstützen, Ihren Streitgegner vom Sinn einer Mediation zu überzeugen.
5. Darf ich die Mediation abbrechen, wenn sie aus meiner Sicht keinen Zweck mehr hat?
Ja, das dürfen Sie. Das dürfen auch die andere Konfliktpartei und auch die Mediatoren. Wir erwarten, dass Sie in einem solchen Fall einen Abbruch ankündigen und mit uns besprechen – auch wir würden dies so handhaben.
6. Darf der Mediator oder die Mediatorin entscheiden, wie unser Streit ausgehen soll?
Nein, er oder sie hat keinerlei Entscheidungsrecht, sondern unterstützt allparteilich beide Konfliktparteien gleichermaßen. Den Ausgang bestimmen Sie zusammen mit der anderen Konfliktpartei. Im besten Fall finden Sie eine Lösung, die beide Seiten gleichermaßen zufrieden stellt, einen Konsens. (Auch wenn es keine Garantie gibt für einen solchen Ausgang gibt, haben Mediationen im Allgemeinen eine sehr hohe Erfolgsquote von 80-90%.)
7. Gibt es immer eine schriftliche Abschlussvereinbarung?
Wenn die Mediation erfolgreich ist, macht es meistens Sinn, dass die Mediatoren das Ergebnis schriftlich zusammenfassen und alle die Vereinbarung unterschreiben. Aber zwingend vorgeschrieben ist es nicht.
8. Sind die Mediatoren wirklich neutral?
Mediatoren arbeiten allparteilich und sind allen Konfliktbeteiligten gleichermaßen verpflichtet. Aber manchmal gibt es Situationen, in denen daran Zweifel bestehen können, z.B. weil sich in der ersten Sitzung der Mediation herausstellt, dass ein Mediator eine der Konfliktparteien bereits kennt. Dann muss der Mediator Sie darauf hinweisen. Er darf als Mediator nur dann in Ihrem Fall tätig werden, wenn beide Konfliktparteien dies für unbedenklich halten. Wenn Sie Zweifel haben, wird jemand anderes eingesetzt – bitte sagen Sie es dann frühzeitig.
9. Dürfen denn Mediatoren auch Einzelgespräche entweder mit mir oder der anderen Konfliktpartei führen – ohne dass alle Beteiligten dabei sind?
Ja, aber dann müssen alle zustimmen. Im Einzelgespräch wird dann auch festgelegt, was der Mediator oder die Mediatorin der anderen Konfliktpartei davon erzählen darf und was nicht.
10. Darf der Mediator oder die Mediatorin woanders erzählen, was in der Mediation gelaufen ist?
Nein, grundsätzlich ist das nicht erlaubt, es gilt für die Mediatoren die Verschwiegenheitspflicht, sogar wenn es anschließend zu Zivilprozessen in der Streitsache kommen würde. Aber es gibt ein paar Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht, z.B.:
- Wenn die Mediation als Ergebnis eine gemeinsame Vereinbarung hatte und diese bekannt gegeben werden muss. Beispiel: die Eltern leben in Scheidung, einigen sich in der Mediation über das Umgangsrecht mit den Kindern. Der Mediator oder die Mediatorin darf diese Einigung dem Jugendamt oder dem Familiengericht mitteilen.
- Es geht um ohnehin öffentlich bekannte Dinge.
- Ohne die Weitergabe der Information wäre z.B. ein Kind oder ein Erwachsener sehr gefährdet.
- Der Mediator oder die Mediatorin sucht fachliche Unterstützung in einer Supervision oder ähnlichem: dort darf er oder sie aber Ihre Namen nicht nennen, sondern muss den Fall anonym darstellen. Das gilt auch für die Besprechung Ihres Konfliktes innerhalb von KoKo.
- Es kommt zu einem Strafprozess und der Mediator oder die Mediatorin wird als Zeuge geladen.
11. Sind es ausgebildete Mediatoren, die von KoKo kommen?
Ja, als Mediatoren setzen wir nur Personen ein, die bereits als Mediatoren ausgebildet sind. Sehr viele KoKos haben darüber hinaus noch weitere Fort- und Weiterbildungen gemacht.
12. Darf ich mir aussuchen, wer von KoKo als Mediator oder Mediatorin kommt?
Nein, das dürfen Sie nicht, vielmehr entscheidet dies ein vereinsinternes Auswahlverfahren. . Allerdings dürfen Sie eine konkrete Person ablehnen, wenn Sie Bedenken haben, dass die Person nicht neutral sein könnte. Wenn Sie mit einem bestimmten Mediator oder einer bestimmten Mediatorin arbeiten möchten, müssten Sie das unabhängig von KoKo vereinbaren.
13. Ist Mediation besser als ein gerichtliches Verfahren?
Obwohl wir von Mediation wirklich überzeugt sind, ist sie nicht immer das Mittel der Wahl.
Die Vertretung durch Anwälte, bzw. gerichtliche Verfahren sind dann sinnvoll, wenn keine faire bzw. partnerschaftliche Auseinandersetzung möglich oder gewollt ist. Auch wer auf jeden Fall seine eigenen rechtlichen Ansprüche durchsetzen will, fährt eher mit juristischen Verfahren besser, da es in der Mediation um eine einvernehmliche Lösung geht, die für alle Konfliktparteien gewinnbringend sein soll.
Mediation ersetzt auch nicht die rechtliche Beurteilung ihrer Situation durch Rechtsanwälte, Sachverständige und Richter. Diese kann auch im Rahmen einer Mediation zusätzlich sinnvoll sein. Immer wenn rechtliche Dinge berührt sind, ist eine zusätzliche Beratung durch einen Anwalt sogar zwingend erforderlich.
Ziel der Mediation sind kreative, individuelle, für die beteiligten Konfliktparteien passende Lösungen. Um allgemeingültige Regelungen zu erreichen oder durchzusetzen sind andere Verfahren besser geeignet. Und letztlich: Wenn Konfliktparteien ihre Interessen nicht selbst vertreten möchten oder können, sind diese bei Rechtsanwälten besser aufgehoben als in einer Mediation.
14. Ersetzen denn Mediatoren andere Stellen, wie Gutachter, Berater, Rechtsanwälte?
Grundsätzlich nicht. Manchmal ist es sogar gut, wenn zusätzlich solche Stellen aufgesucht werden, zum Beispiel:
- Eine Konfliktpartei kennt sich rechtlich sehr gut aus, die andere gar nicht. Dann kann es sinnvoll sein, dass die nicht informierte Partei sich rechtlich beraten lässt. Das dürfen Mediatoren nicht tun – das ist auch nicht ihre Aufgabe.
- Sie wollen sich mit ihrem Gegenüber einigen und es geht um viel Geld. Vielleicht hat einer von Ihnen oder sogar beide in der Einigung auf Ansprüche verzichtet, die Ihnen von Rechts wegen zustehen, - aus guten Gründen und weil Ihnen diese Einigung wichtig ist. Dann ist es notwendig, das Ergebnis auch mit einem Rechtsbeistand durchzugehen, damit die Entscheidung in Kenntnis der rechtlichen Lage getroffen wird.

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Außergewöhnliche Situationen brauchen außergewöhnliche Lösungen

 

Eine Mediation und das Klären von Konflikten brauchen einen Dialog, der in einer persönlichen Begegnung stattfindet. Doch in der momentanen Situation der Corona-Pandemie sind persönliche Treffen nicht möglich. Gleichzeitig stellen geringe Sozialkontakte, ungewohnt enge Wohnsituationen und Sorgen um Gesundheit und Arbeitsplatz Herausforderungen dar, die nicht reibungslos und leicht zu bewältigen sind. Belastungen können zu Missstimmungen und Konflikten führen. 

 

Wir unterstützen Menschen darin, Konflikte konstruktiv und lösungsorientiert zu bearbeiten. Deshalb sind wir zurzeit auch ohne persönlichen Kontakt weiterhin für Sie da: Telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch über Videoschaltung. 

 

 

Wir klären mit Ihnen, wie wir Sie am besten unterstützen können.

- Die Mediator*innen von KoKo